Von Prof. Dr. Stefan Troebst
Das 20. Jahrhundert gilt in Europa als das »Jahrhundert der Vertreibungen«. Ethnopolitisch motivierte und staatlich initiierte Zwangsmigration galt schließlich nicht als Unrecht. Mittlerweile hat sich das Rechtsempfinden der Europäer gewandelt. Die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und nach dem Ende der Sowjetunion haben zu einem Umdenken geführt.
[…] Das Dritte Reich zwang den Deutschen außerhalb seiner Grenzen »Optionen« auf. Sie mussten wählen zwischen Übersiedlung nach Deutschland oder völliger Assimilation. Für die Neuankömmlinge wurde von 1939 an in den jetzt von der Wehrmacht okkupierten Teilen Europas rigide »Platz geschaffen« – durch Umsiedlung, Vertreibung, Verschleppung, Massenmord und industriell betriebene Vernichtung der autochthonen Bevölkerung. Dies betraf an erster Stelle Juden, desgleichen Polen, Roma und andere. Die sogenannte »deutsche Volkstumsgrenze« sollte gemäß dem Generalplan Ost und später dem Generalsiedlungsplan binnen 30 Jahren durch »germanische Neusiedlung« um etwa tausend Kilometer nach Osten vorgeschoben werden – also bis etwa zur heutigen Westgrenze der Russländischen Föderation (ohne das Gebiet Kaliningrad). […]
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Der gesamte Artikel in der Online-Ausgabe der F.A.Z.