»Es ist schwer, die Geschichte der Arbeit des Bundesvertriebenenministeriums zu schreiben.«
An der Universität Tübingen liest man diesen Satz des langjährigen Staatssekretärs dieser Behörde, Peter Paul Nahm, als Herausforderung. Hier wagen sich Forscher an die Geschichte jenes »Sonderministeriums«. Sie widmen sich dabei verschiedenen Fragen: Wie hing die Politik der sogenannten »Eingliederung« mit dem seit 1949 vertretenen außenpolitischen Anspruch der Bundesregierung auf die sogenannten »derzeit unter polnischer Verwaltung stehenden Gebiete« zusammen? Wie sind die Nachwirkungen des Nationalsozialismus und der Zwischenkriegszeit für die Aktivitäten des Ministeriums zu bewerten? Und warum interessierte man sich auch in den Vereinigten Staaten von Amerika für die vermeintlich rein deutsche Vertriebenenfrage?
Ein »Sonderministerium«? Sonderbriefmarke der Bundespost 1955
Unzählige Zeitzeugenberichte und Reportagen, Dokumentationen und Forschungsbeiträge – die Geschichte der Ankunft und Integration von Millionen von Vertriebenen und Flüchtlingen nach 1945 in den späteren deutschen Teilstaaten, der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR, hat bis in die Gegenwart eine gründliche und umfassende Auseinandersetzung erfahren. Vor allem die historische Landes- und Regionalforschung hat sich mit hunderten von Lokaluntersuchungen um Darstellung und Einordnung der vielfältigen Integrationsprozesse und Integrationskonflikte in den Gemeinden, Dörfern und Städten verdient gemacht. Daneben existiert eine Vielzahl an Arbeiten zu Erinnerungskultur und Rezeption, zu Verlust und Bewahrung. Sie alle bestätigen das Urteil, das Falk Wiesemann bereits 1989 gefällt hat: Vertriebene und Flüchtlinge sind nicht einfach in die Bundesrepublik integriert worden – eher ist die Bundesrepublik selbst das Ergebnis dieses Integrationsprozesses gewesen.
Vor diesem reichen Angebot an Forschungen erstaunt es, dass ein zentraler Akteur in der Geschichte der Vertriebenenintegration, das zwischen 1949 und 1969 bestehende Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen (ab 1949) bzw. das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (ab 1954) die Zeitgeschichtsforschung bisher nahezu kalt gelassen hat. Liegt dies an seinem Mangel der »Verwaltungs- oder Machtmittel«, wie es sein langjähriger Staatssekretär Peter Paul Nahm bereits 1957 in einem Radiointerview formulierte? (BArch 1957:1) Legt man diesen Maßstab an, dann saß das Vertriebenenministerium tatsächlich auf den hinteren – oder, schaut man auf die Haushaltspläne: billigeren – Plätzen der westdeutschen Ministerialbürokratie. Dann ist man auch nicht überrascht festzustellen, dass der Historiker Hans-Peter Schwarz in seiner staatstragenden Darstellung zur Gründungsgeschichte der »Ära Adenauer« bei der Vorstellung der ersten Bundesregierung den Bundesminister für Vertriebene, Hans Lukaschek, und dessen Ministerium unerwähnt lässt.
Dabei war sich Schwarz der zeitgenössischen Relevanz der Vertriebenenfrage bewusst; immerhin mussten achteinhalb Millionen Menschen im gerade erst entstehenden Nachkriegsdeutschland, das von Not, Elend und dem Nationalsozialismus gezeichnet war, aufgenommen und integriert werden – er selbst beschrieb diese Herausforderung treffend als tickende »Zeitbombe im Gebälk des jungen Staates«. Möglicherweise fiel es ihm schwer, sich ein Urteil über das »zuständige« Ministerium zu bilden. Denn einerseits stand das Bundesvertriebenenministerium als sogenannte »Oberste Bundesbehörde« formell auf Augenhöhe mit allen anderen Ressorts, wie beispielsweise dem Auswärtigen Amt oder dem Bundesministerium des Innern – und so war es auf dem Papier ausgestattet mit einem weitgefassten Auftrag, der von Mitarbeit an der Gesetzgebung bis zu Finanzierungsfragen reichte. In der Praxis aber besaß es bis auf wenige kleine Dienststellen keinen behördlichen Unterbau. Es entwickelte einerseits federführend entscheidende Gesetze zur Integration der Vertriebenen, etwa das Lastenausgleichsgesetz von 1952 und das Bundesvertriebenengesetz von 1953. Andererseits legte das Grundgesetz die lokalen Integrationsbemühungen in die Hand der Bundesländer. Damit war und ist der Status des Bundesvertriebenenministeriums uneindeutig. Der Historiker Mathias Beer hat es treffend als »Sonderministerium im klassischen Gewand« charakterisiert.
»Eingliederung« als »Voraussetzung zur Rückkehr«? Zur Logik eines Widerspruchs
Um die Arbeit des Ministeriums zu charakterisieren, berufen sich Historiker gern auf den zweiten Bundesvertriebenenminister, Theodor Oberländer. Dieser sagte und schrieb zu verschiedenen Gelegenheiten, die »Eingliederung« der Vertriebenen sei »auch eine Voraussetzung zur Rückkehr«. Eine Schizophrenie: Wenn Eingliederung, wie es Karin Böke ausdrückt, »als Oberbegriff für alle Maßnahmen fungierte, die zur Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Einheimischen« führen sollten und damit auf ihre gesellschaftliche Integration zielte, so schwingt Dauerhaftigkeit und Anpassung mit. Gemeint war damit zwar eine vollständige, aber eben nur temporäre Integration: Vertriebene und Flüchtlinge sollten materiell und mental in der Bundesrepublik ankommen – dabei aber in die Lage versetzt werden, eines Tages in die sogenannten »Vertreibungsgebiete« zurückzukehren.
Dieser spezielle Eingliederungsbegriff bildete den Kern der Tätigkeiten des Vertriebenenministeriums und entsprach damit mehreren zeitgenössischen Erwägungen: Erstens war es ein klares Signal gegenüber den Vertriebenenverbänden, die das »Recht auf Heimat« beanspruchten. Das politische Ziel der Bonner Machtkalkulatoren lag darin, so hat es der Historiker Pertti Ahonen gezeigt, jenes in diesen Interessenorganisationen vorhandene Wählerpotential einzufangen und für die eigenen politischen Ziele zu nutzen. Zweitens spiegelte sich in dieser Konzeption auch ein außenpolitischer Akzent der frühen bundesdeutschen Staatsräson wider: Mit dem Anspruch auf die Gebiete im Osten hielt man zugleich die deutsche Frage offen, die in antikommunistischer Stoßrichtung gegen die DDR gerichtet war. Drittens lag darin schließlich jedoch auch ein ernstzunehmender integrationspolitischer Aspekt: Bis 1961 stieg der Anteil der Vertriebenen und Flüchtlinge an der westdeutschen Bevölkerung auf 21 Prozent an – jeder fünfte musste sich in neuer Umgebung zurechtfinden, was noch Jahre nach 1945 Konflikte zwischen Einheimischen und Vertriebenen hervorrief. Diese Sorge vor politischer Radikalisierung und damit gesellschaftlicher Destabilisierung im Angesicht der kommunistischen Bedrohung war Teil der von Frank Biess aktuell beschriebenen »Republik der Angst«; einer Sorge, die man auch im Ministerium teilte: Mit der östlichen Grenze am »Einflussbereich des Kommunismus« stehend, sei eine gesellschaftlich stabile Bundesrepublik »lebenswichtig«, schrieb ein Ministerialangehöriger im Jahr 1955 (AIdGL 1955:2). Die Koordinaten der Eingliederungspolitik waren also innen- wie außenpolitischer Natur und eng verknüpft. Während die Vertriebenenverbände den politischen Widerspruch ignorierten, war er der offizielle Standpunkt des Ministeriums – auch wenn die Überzeugung, tatsächlich zurückzukehren oder zurückkehren zu wollen, in der Behörde selbst unterschiedlich ausfiel.
Die Vergangenheit endete nicht. Kontinuitäten im Denken und Handeln
Sonderbriefmarke der Bundespost 1965
Fachpublikum und breitere Öffentlichkeit nehmen das Vertriebenenministerium zumeist als einen Hort des NS-Erbes wahr, wozu auf die zweifellos gegebene NS-Belastung des Personals verwiesen wird. Vereinzelt zieht man noch die ebenfalls unbestreitbare NS-Vergangenheit Oberländers heran, um diese dann grosso modo auf das Ministerium und seine Tätigkeiten insgesamt zu übertragen. Bereits unter Lukaschek, damals Angehöriger des Widerstands sowie KZ-Häftling und Oberländers Vorgänger im Amt, waren knapp vierzig Prozent der Beamten und Angestellten der insgesamt 104 Bediensteten des BMVt ehemalige Mitglieder der NSDAP (BArch 1950). Und das war zeitgenössisch die Regel: Quantifizierende Forschungen haben ähnlich hohe Belastungszahlen für andere Nachkriegsministerien festgestellt. Auch wenn sie den Ausgangspunkt darstellen muss – die eigentliche, historisch spannende Frage liegt (mittlerweile) jenseits der Parteimitgliedschaftsarithmetik: Welche Wirkungen entfalteten diese Belastungen im Handeln der Ministerien?
Durchkämmt man die Akten, stellt man schnell fest, dass sich nahezu keine eindeutigen NS-Referenzen finden. Das ist auch eigentlich kein Wunder – sich schriftlich selbst zu belasten, fiel wohl keinem Mitarbeiter ein. Darüber hinaus werden die Kollegen meist voneinander gewusst haben, wer vor 1945 was getan oder unterlassen hatte. Stattdessen kann man sich auf das Verwaltungshandeln konzentrieren und danach fragen, wie diese Aktivitäten aussahen, wie sie begründet wurden und welche Ziele sie verfolgten. Auf diese Weise lassen sich Spuren über die Phase des Dritten Reiches hinaus zurück in die Zeit vor 1933 verfolgen. Beispielsweise koppelten sich überkommene Vorstellungen von Bevölkerung und Raum mit Visualisierungspraktiken, die in ihrer Bildlogik auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg zurückgehen. Auch waren sowohl im Ministerium selbst als auch in dessen Auftrag Wissenschaftler tätig, die zwischen 1933 und 1945 teilweise geräuschlose Karrieren gemacht hatten – etwa als Vertreter der Geschichtswissenschaft, der Volkskunde, der Geografie oder der Raumplanung – die Ziele des Nationalsozialismus gutgeheißen und sich auch aktiv als »kämpfende Wissenschaftler« hatten rekrutieren lassen. Deren Expertise zog das Ministerium nun zur Lösung der Vertriebenenfrage heran. Die Vergangenheit endete also nicht. Sie wirkte fort in Ideen und Praktiken, die im Orbit des Ministeriums kreisten. Allerdings, und das ist der Unterschied, führten die daraus gezogenen politischen Schlüsse nicht länger zu radikalen bevölkerungspolitischen Folgen, die das Spezifikum der NS-Zeit ausgemacht hatten und bis zur Vernichtung vermeintlich »überzähligen« Lebens führten.
Die Internationalisierung und Instrumentalisierung des deutschen Flüchtlingsproblems
Gleichzeitig war man im Vertriebenenministerium darauf konzentriert, Netzwerke zu Personen und Organisationen im westlichen Ausland aufzubauen, zu pflegen und zur richtigen Zeit zu aktivieren. Es ging darum »zutreffende Vorstellungen von dem deutschen Vertriebenenproblem zu verbreiten« – denn Deutschland könne dessen Lösung nicht allein erreichen, weswegen eine »umfassende Aufklärungstätigkeit« unverzichtbar sei (BArch 1951:15f.).
Flüchtlinge und Vertriebene, wie hier auf einem undatierten Foto vom Frühjahr 1945, gab es aus den damals deutsch besiedelten Ostgebieten Millionen. (c) private Sammlung/Pommersches Landesmuseum
Neben umfassender Werbe- und Informationsarbeit setzte das Ministerium zur Internationalisierung des deutschen Flüchtlingsproblems auch auf persönliche An- und Aussprache. Im Zentrum dieser Aktivitäten stand der Abteilungsleiter II und Ministerialdirigent Werner Middelmann. Frei von einer NS-Vergangenheit und zugleich liberal-konservativ eingestellt, war es seine Aufgabe, Schwierigkeiten und Herausforderungen des deutschen Flüchtlingsproblems in den USA und in vielen weiteren Ländern im politischen Interesse Westdeutschlands zu vermitteln (AIdGL 1954). So galt es, materielle Hilfen für die Eingliederungspolitik zu erlangen – wozu das Ministerium in seiner politischen Kommunikation die Flüchtlingsfrage mit der Gefahr des Kommunismus koppelte und damit zugleich die Notwendigkeit der Aufnahme der Bundesrepublik in den politischen Westen unterstrich.
Was war die Agenda des Vertriebenenministeriums? Offiziell war es seine Aufgabe, mit der Eingliederung die Rückkehr der Vertriebenen in den Osten vorzubereiten. Tatsächlich arbeitete es gemeinsam mit weiteren Organisationen im In- und Ausland an der materiellen und mentalen Integration der Vertriebenen und Flüchtlinge. Dazu setzte es auf eine Annäherung an den von der Supermacht USA dominierten Westen, während es zugleich Personen, Ideen und Praktiken aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gegenüber der Herausforderung der Flüchtlingsfrage einsetzte. Klingt sonderbar? Nun, es war nicht umsonst ein »Sonderministerium«.
Verwendete Quellen
AIdGL 1954 – Archiv des Instituts für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde, NL Middelmann, Ordner IV+V 1953–1955, Anlage A, Deutsche Maßnahmen und Stellungnahme des Auslandes zur Notwendigkeit, Auslandshilfe für Vertriebene, Flüchtlinge und heimatlose Ausländer zu erlangen, 28.03.1954
AIdGL 1955 – AIdGL, NL Middelmann, Sammelordner Reden, Referate, Aufsätze I 1946–1956, Werner Middelmann, Aus dem Chaos zu neuem Leben, 21.04.1955
BArch 1950 – Bundesarchiv Koblenz, B 150/3119, Kleberg an Staatssekretär des Innern beim Bundeskanzleramt, 16.05.1950
BArch 1951 – BArch, B 150/8557, Jahresbericht des Bundesministeriums für Vertriebene, Oktober 1951
BArch 1957 – BArch, B 150/3341, Sendemanuskript Dr. Peter Paul Nahm, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Gespräch mit Dr. Günther Hünecke, 15.12.1957