Gerichtsurteil: Grundstück in Ostböhmen wurde zu Unrecht auf Grundlage der Beneš-Dekrete verstaatlicht
Daniel Satra

Radio Prag • 26.05.2004

In einem spektakulären Streit um Nachkriegs- Enteignungen hat ein tschechisches Gericht der Klage des böhmischen Adligen Frantisek Graf Kinský (68) auf Rückgabe seiner Immobilien stattgegeben. Ein 3.000 Quadratmeter großes Grundstück in Ostböhmen sei zu Unrecht als »Feindeigentum« auf Grundlage der Beneš-Dekrete verstaatlicht worden, zitierte die Tageszeitung Pravo am Mittwoch aus dem Urteil des Gerichts in Chrudím. […]