Pressemitteilung: 212
Das Bundeskabinett hat heute den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2015 und 2016 gebilligt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag regelmäßig über die Kultur- und Wissenschaftsförderung des Bundes nach § 96 BVFG zu berichten. Der Bericht erläutert die Förderakzente der Bundesregierung und stellt die Arbeit der vom Bund dauerhaft geförderten Museen, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vor.
Staatsministerin Monika Grütters erklärte: „Der Bericht belegt eindrucksvoll die Vielfalt der Vorhaben zur deutschen Kultur und Geschichte im östlichen Europa. Angesichts aktueller politischer Entwicklungen ist die Bedeutung des Förderbereichs weiter gestiegen. Es geht um Themen, die Deutschland und Europa heute mehr denn je beschäftigen: um Fragen von Toleranz und Respekt vor Andersdenkenden, um Fragen des Zusammenlebens unterschiedlicher Kulturen und Religionen, um Fragen des Austauschs und der gegenseitigen Wahrnehmung und nicht zuletzt um Freiheit und Demokratie.“
Monika Grütters weiter: „Es ist ein großes erinnerungspolitisches Anliegen der Bundesregierung, gerade der Vielstimmigkeit der Erinnerungen an das jahrhundertealte deutsche Kulturerbe im östlichen Europa mehr Gehör zu verschaffen. So unterstützen wir unter anderem Archive, Museen, Forschungsinstitute, Bibliotheken und Juniorprofessuren und finanzieren eine Vielzahl von Projekten mit Partnern aus dem östlichen Europa. Auch grenzüberschreitende zivilgesellschaftliche Initiativen konnten sich entfalten. Immer mehr, auch junge Menschen beginnen seitdem, sich für die vielschichtige Geschichte zu interessieren, die oft genug auch ihre eigene Familie betrifft. Das kulturelle Erbe, das uns mit unseren östlichen Nachbarn verbindet, hat sich damit zu einer - deutschen wie auch europäischen - Identität stiftenden Kraft entwickelt.“
Im Berichtszeitraum wurde die Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes mit dem Ziel der stärkeren europäischen Integration weiterentwickelt und im Februar 2016 im Bundeskabinett beschlossen. Damit wurde die entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrags erfüllt. Die neu justierte Förderkonzeption wird nun Schritt für Schritt umgesetzt. Dafür stehen ab diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 1 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Damit werden die Mittel für die Forschung, die museale Arbeit und die Kulturvermittlung deutlich erhöht, beispielsweise durch die Einrichtung dreier neuer Kulturreferate für Siebenbürgen, Oberschlesien und die Deutschen aus Russland. Darüber hinaus wird die Projektförderung – vor allem für grenzübergreifende Projekte – verstärkt.
Die zur Unterstützung kultureller und wissenschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des § 96 BVFG zur Verfügung gestellten Mittel betrugen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 43,5 Mio. Euro. Diese Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien weist eine stete Aufwärtsentwicklung aus; in den zurückliegenden Jahren konnte die Förderung kontinuierlich um heute rund 10. Mio. Euro mehr als vor 10 Jahren gesteigert werden.
Der Bericht ist unter www.kulturstaatsministerin.de veröffentlicht.