Deutsche Welle • Monitor Ost- / Südosteuropa • 23.01.2004
Hermannstadt/Sibiu, 23.1.2004, HERMANNSTÄDTER ZEITUNG, deutsch
Der Leiter des Einwohnermeldeamtes des Kreises Hermannstadt, Cornel Vanga, teilte der Hermannstädter Zeitung mit, dass sich in der Kartei des Amtes relativ viele Angehörige der deutschen Minderheit befinden, die 100 und mehr Jahre alt sein müssten. Aus den Unterlagen streichen könne das Amt eine Person aber nur aufgrund einer Verständigung vom Standesamt des Geburtsortes. Sobald dort eine Sterbeurkunde ausgestellt oder registriert wird, leitet das Standesamt diese an das Einwohnermeldeamt weiter. Deshalb bittet Vanga auf diesem Wege die Angehörigen der in Deutschland oder anderswo verstorbenen Rumäniendeutschen, eine Kopie der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt im rumänischen Geburtsort des Verstorbenen zu schicken. (fp)