Opfer der jugoslawischen Internierungen und deren Angehörige haben bis Dezember die Möglichkeit einen Antrag auf Rehabilitationsentschädigung zu stellen.
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Der Donauschwabe, 15.04.2013

[...] Der serbische Gesetzgeber hat mit dem Rehabilitationsgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass alle Personen, die z.B. in einem Lager interniert waren, dort zu Tode kamen oder ohne Gerichtsentscheidung hingerichtet wurden, eine Entschädigung vom serbischen Staat verlangen können. Diese Möglichkeit der Entschädigung steht jeder Person zu, also auch Personen, die damals erst Kinder waren. Auch deren Kinder haben die Möglichkeit für bereits verstorbene Vorfahren diese Art der Entschädigung geltend zu machen. [...]

Antragsteller sind alle Personen, die auf dem Gebiet der Republik Serbien ohne gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidung oder aufgrund einer Entscheidung, die entgegen den Prinzipien eines Rechtsstaates gefällt wurden, des Lebens, der Freiheit oder anderer Rechte (z.B. Vermögensrechte) beraubt wurden. [...]

Informationen zur Rehabilitationswiedergutmachung
Den gesamte Artikel und weitere Informationen finden Sie in der Online-Ausgabe des Donauschwaben.