Deutsche Welle Monitor Ost- / Südosteuropa, 16.10.2003
Posen, 16.10.2003, WPROST WIADOMOSCI, poln.
An das Stadtamt in Szczecin (Stettin) wurde ein Schreiben von einem deutschen Staatsbürger gerichtet, der die Rückgabe einer Immobilie in Szczecin fordert, die – wie er behauptet – vor 1945 seiner Familie gehört hatte.
Dieser Antrag ist am 10. Oktober bei dem Amt eingegangen und wurde mit Schreibmaschine in deutscher Sprache geschrieben. »Nach dem Gesetz über die polnische Sprache müssen alle Dokumente in der Amtsprache, d. h. in polnischer Sprache verfasst werden. Alle Anträge, die in anderen Sprachen verfasst wurden, werden von uns nicht bearbeitet«, erklärte Izabela Puławska, die Pressesprecherin des Bürgermeisters von Szczecin. Der Antrag wurde samt entsprechender Erklärung auf dem Amtsweg in Polen an den Absender zurückgeschickt.
Der Antragsteller verlangte die Rückgabe einer Immobilie, die in der Nähe der Stadtgrenze in dem Stadtteil Gocław liegt. Nach unbestätigten Informationen überprüften die Beamten die im Antrag angegebene Adresse anhand eines alten Stadtplans aus dem Jahre 1939. In diesem Stadtplan gibt es aber die vom Absender angegebene Straße nicht.
Dieser Antrag könnte der Anfang einer großangelegten Aktion der deutschen Vertriebenen sein. Anfang Oktober kündigte der Abgeordnete Krzysztof Zaremba, der Vorsitzende der Partei Bürgerplattform in Pomorze Zachodnie (Westpommern) an, dass er sich an das polnische Außenministerium wenden werde mit der Bitte, die Aktivitäten der Firma Preußische Treuhand GmbH & CO zu klären. Diese Firma sammelt Angaben über die Rückgabeforderungen der Deutschen, die u. a. aus den jetzt polnischen Gebieten vertrieben wurden und bietet ihnen ihre Hilfe an, diese Forderungen eventuell auf juristischem Wege geltend zu machen. Der Abgeordnete erklärte, dass ihn die offizielle Haltung der deutschen Regierung zu dieser Angelegenheit interessiere.
Die Firma Preußische Treuhand GmbH & CO kündigte vor einiger Zeit an, dass sie dieses Thema mit der polnischen Regierung besprechen möchte und betonte dabei, dass sie beabsichtigt – falls diese Gespräche keine Ergebnisse bringen sollten – Gerichtsprozesse wegen der Entschädigung sowohl in Polen als auch vor den europäischen Gerichten zu führen.
In dem polnisch-deutschen Abkommen über gutnachbarschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991, auf dem die gegenwärtigen Beziehungen zwischen Polen und Deutschland basieren, wurden Vermögensfragen nicht berücksichtigt.
Die Forderungen der Vertriebenen werden von der deutschen Regierung nicht unterstützt. (Sta)