Märkische Allgemeine Zeitung • 20.08.2010
[…] Ähnliche Gesetze gibt es zwar auch in anderen Ländern, die unter dem Nazi-Terror zu leiden hatten, die tschechische »Spezialität« ist aber die lange Schonfrist: Sie endet nicht mit der Befreiung von den Nazis, also im Mai 1945, sondern erst am 28. Oktober. Sinn und Zweck der Frist war es, alle im Zuge der Vertreibung der Sudetendeutschen verübten Verbrechen von jeglicher Strafverfolgung auszuschließen.
Sollte dieses Gesetz nun, 65 Jahre nach Kriegsende, noch einmal zur Anwendung kommen, hätte die tschechische Politik Erklärungsbedarf. Denn bislang hat Prag die Forderung nach einer Aufhebung der Beneš-Dekrete stets mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass diese ohnehin »totes Recht« seien und nicht mehr angewendet würden. […]
- Tschechien: Brisante Knochenfunde könnten »totes Recht« beleben
Der gesamte Artikel in der Online-Ausgabe der märkischen allgemeinen zeitung