Für die Bundesregierung ist nun offenbar das Potsdamer Abkommen entscheidend
Reinhard Müller

Frankfurter Allgemeine Zeitung • 17.06.2009

Ist jeder Deutsche, der nach dem 2. August 1945 in Breslau oder Königsberg geboren wurde, im Ausland geboren? Das ist offenbar die Ansicht der Bundesregierung. In einem dieser Zeitung vorliegenden Schreiben vom 19. März dieses Jahres empfiehlt das Bundesinnenministerium, »dass Personen, die bis zum 2. August 1945 jenseits von Oder und Neiße im Deutschen Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 geboren sind, melderechtlich nicht als im Ausland geboren erfasst werden sollten«. Das kann nur bedeuten: Alle, die nach dem 2. August 1945 in jenen Grenzen geboren wurden, werden als »im Ausland geboren« erfasst. Warum gerade dieses Datum? […]