Deutsche Welle – Monitor Ost- / Südosteuropa, 25.03.2003
Moskau, 25.3.2003, INTERFAX, russ.
Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Russischen Föderation, Hans-Friedrich von Ploetz, lehnte es ab, ausführlich auf die Meldungen darüber einzugehen, dass die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation den Kulturminister Russlands Michail Schwydkoj offiziell gewarnt hat, dass er zur Verantwortung gezogen wird, falls die Baldin-Sammlung – eine Sammlung wertvoller Zeichnungen und Gemälde aus der Bremer Kunsthalle - entschädigungslos an Deutschland übergeben werden sollte.
„Mit großer Aufmerksamkeit und Interesse beobachte ich die derzeitige Diskussion in Russland, möchte jedoch wegen der jetzigen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kulturministerium und der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation keine ausführliche Meinung diesbezüglich äußern“, sagte Hans-Friedrich von Ploetz am Dienstag (25.3.) in einem „Interfax“-Interview.
Gleichzeitig unterstrich der Botschafter, dass die deutsche Seite „natürlich eine eindeutige Position in dieser Frage vertritt“. Dabei betonte der Diplomat: „Kulturminister Schwydkoj hat der russischen Öffentlichkeit diese ganze Sache ausführlich erklärt. Es wird meiner Meinung nach nicht darüber gestritten, dass die Baldin-Sammlung nicht zu den Kunstschätzen gehört, die unter das Gesetz der Russischen Föderation über Kunstschätze fallen, die infolge des zweiten Weltkrieges ausgeführt wurden. Niemand streitet ferner ab, dass die Ausfuhr dieser Sammlung in die UdSSR gesetzwidrig war“, so der deutsche Botschafter.
Auf die Frage, ob er die russisch-deutsche Diskussion über die Baldin-Sammlung nach der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft Russlands für beendet hält, sagte Hans-Friedrich von Ploetz, dass „es sich derzeit um eine ausschließlich innerrussische Diskussion handelt“. „Der russische Kulturminister Schwydkoj hat einen Beschluss gefasst. Um die Umsetzung dieses Beschlusses finden heute in Russland Diskussionen unter Teilnahme verschiedener Seiten statt, die diesbezüglich verschiedene Meinungen vertreten. Deshalb hat Minister Schwydkoj seinen Beschluss der Generalstaatsanwaltschaft vorgelegt, damit diese ihn überprüft“, so der Botschafter Deutschlands. […] (lr)