Deutsche Welle – Monitor Ost- / Südosteuropa, 18.03.2003

INTERFAX, russ., 18.3.2003

Das Kulturministerium der Russischen Föderation hat ein Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft mit der Bitte gerichtet, zu erläutern, worin die Gesetzesverletzungen bei den Plänen bestehen, die „Baldin-Sammlung“ an Deutschland zurückzugeben. Das teilte der Kulturminister der Russischen Föderation, Michail Schwydkoj, am Dienstag (18.3.) bei einer Pressekonferenz in Sankt Petersburg auf eine Frage von „Interfax“ mit. (...)

„Wir haben nichts getan, was uns die gültige Gesetzgebung oder das Organ verboten hätte, das die Einhaltung der Gesetzgebung überwacht, nämlich die Generalstaatsanwaltschaft“, sagte Michail Schwydkoj. (...) „Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands hat die Einfuhr der ‚Baldin-Sammlung‘ nach Russland für gesetzwidrig erklärt und bestätigt, dass der Sammler Wiktor Baldin nicht deren Eigentümer war“, so Michail Schwydkoj. Wie Michail Schwydkoj jedoch sagte, sei Wiktor Baldin vorübergehend Eigentümer dieser Sammlung gewesen. „Wir befinden uns in einer sehr komplizierten juristischen Situation, in der es sich um eine Sammlung handelt, die vorübergehend in einem geheimen Lager aufbewahrt wurde“, so Michail Schwydkoj.

Er bekräftigte den Standpunkt des Kulturministeriums, dass die Sammlung an Deutschland zurückgegeben werden muss. „Man muss ein Land überhaupt nicht lieben, um gesetzwidrig Ausgeführtes zu verstecken. Wir setzen das Ansehen einer Großmacht aufs Spiel“, sagte Michail Schwydkoj. (...) (lr)