Deutsche Welle – Monitor Ost- / Südosteuropa, 18.03.2003
INTERFAX, russ., 18.3.2003
Der erste stellvertretende Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation, Jurij Birjukow, hat Kulturminister Michail Schwydkoj aufgefordert, einen gesetzwidrigen Umgang mit der Bremer Sammlung, die Eigentum der Russischen Föderation ist, nicht zuzulassen.
Wie „Interfax“ am Dienstag (18.3.) bei der Abteilung für Information und Beziehungen zur Öffentlichkeit der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation mitgeteilt wurde, sei das Schreiben an das Kulturministerium aufgrund eines Gutachtens gerichtet worden, das von der Generalstaatsanwaltschaft auf Antrag des Vorsitzenden des Duma-Ausschusses für Kultur, Sport und Tourismus, Nikolaj Gubenko, bezüglich der Gesetzlichkeit des Beschlusses des Kulturministeriums über die entschädigungslose Rückgabe der aus 364 Museumsgegenständen bestehenden Sammlung verfasst worden ist.
Diese aus der Bremer Kunsthalle stammenden Museumsgegenstände sind Kunstschätze, die im Jahr 1945 aus dem besetzten Teil Deutschlands durch Militärangehörige der Sowjetarmee auf eigene Faust, ohne Genehmigung irgendwelcher zuständiger Organe der Sowjetmacht ausgeführt wurden.
„Die Generalstaatsanwaltschaft hat festgestellt, dass Russland das Eigentumsrecht auf diese Kunstschätze gemäß Artikel 225 (Verjährung) des Bürgerlichen Gesetzbuches der Russischen Föderation erworben hat“, so die Informationsabteilung. Gemäß Artikel 36 des Gesetzes der Russischen Föderation „Über die Aus- und Einfuhr von Kunstschätzen“ können Kunstschätze lediglich vom gesetzlichen Eigentümer der Gegenstände oder einer von ihm bevollmächtigten Person ausgeführt werden. „Bei der Ausfuhr der Kunstschätze durch die Bremer Kunsthalle oder den Bremer Kunstverein muss deren Eigentumsrecht auf die zur Ausfuhr vorgesehenen Gegenstände durch Urkunden belegt werden“, so die Generalstaatsanwaltschaft. „Solche Dokumente wurden dem Kulturministerium jedoch nicht vorgelegt. Die vorliegenden Angaben über die Stempel der Bremer Kunsthalle auf den Kunstgegenständen sowie eine Kopie des Inventarbuches der Bremer Kunsthalle zeugen lediglich davon, dass diese Kunstgegenstände dort aufbewahrt oder ausgestellt wurden.“
Die Generalstaatsanwaltschaft hat das Kulturministerium aufgefordert, das Schreiben zu erörtern und Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesetzesverletzungen zu beseitigen. (...) (lr)