Kulturarbeit nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes wird wieder stärker gefördert
Jochen-Konrad Fromme

Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 23. Februar 2006

Anlässlich der Beschlussfassung des Bundeskabinetts über den Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2006 erklärt der Vorsitzende der Gruppe der »Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler« der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB:

Der Entwurf des Bundeshaushalts 2006 sendet ein gutes Signal an all diejenigen, die sich, zumeist ehrenamtlich, für die Erhaltung des deutschen kulturellen Erbes einsetzen.

Nach einem beispiellosen Kürzungsmarathon in den vergangenen sieben Jahren ist im Bereich der Kulturarbeit nach § 96 Bundesvertriebenengesetz von der Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel ein gutes Zeichen gesetzt worden, indem rund eine Million Euro mehr im Etatentwurf für diesen wichtigen Aufgabenbereich vorgesehen sind als im Bundeshaushalt des Jahres 2005.

Der Schwerpunkt der Erhöhung liegt auf der Haushaltsstelle »Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa«.

In den vergangenen sieben Jahren war der Haushalt des § 96 BVFG zum »Steinbruch« geworden. Standen im Bundeshaushalt des Jahres 1998 noch 23,5 Millionen Euro für die Förderung der Kulturarbeit nach § 96 Bundesvertriebenengesetz zur Verfügung, so wurde dieser Bereich auf 12,9 Millionen Euro im Haushalt des Jahres 2005 und damit um 45% gekürzt.

Mit der Erhöhung im Etatentwurf für das Jahr 2006 hat die Union Wort gehalten und ein wichtiges Wahlversprechen erfüllt; den Kürzungsmarathon im Haushalt des § 96 BVFG zu beenden und den Ansatz wieder zu erhöhen.

Die Träger der Kulturarbeit nach § 96 BVFG erhalten durch diese Entscheidung der Bundesregierung wieder eine Perspektive und neuen Schub.