Deutsche Welle • 01.12.2005
[…] Der Vertragsentwurf bezieht sich auf Eigentum, dass nach 1955 enteignet wurde. Vor 1955 Enteignetes ist nicht Thema dieses Dokumentes, denn diese Frage wurde in einem früheren Staatsvertrag zwischen Jugoslawien und Österreich geklärt. Die möglichen Folgen dieser Regierungsentscheidung sind bis jetzt unklar: Kritiker fragen sich, wie vertriebene Italiener oder Deutsche darauf reagieren könnten, mit deren jetzigen Heimatländern kein derartiger Vertrag abschlossen wurde. […]