Die Welt • 30.09.2005
Straßburg/Warschau. Ostpolnische Vertriebene können mehr als 50 Jahre nach dem Verlust ihres Eigentums mit einer angemessenen Entschädigung rechnen. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mitteilte, haben sich die Regierung in Warschau und der polnische Kläger Jerzy Broniowski nach einer Grundsatzentscheidung des Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr nun außergerichtlich geeinigt. Demnach erhält Broniowski eine Entschädigung von umgerechnet 54.300 Euro sowie 6.100 Euro für Verfahrenskosten. Er hatte vor polnischen Gerichten vergeblich um eine Entschädigung für seinen Bauernhof im heute ukrainischen Lemberg (Lwów/Lviv) gekämpft. […]
- Warschau billigt vertriebenen Ostpolen Entschädigung zu
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