Der Standard • 29.08.2005
In der Vergangenheit versuchten schon mehrere tschechische Regierungen eine Geste gegenüber einem Teil Sudetendeutschen zu setzen, die nach 1945 aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben wurden. Strittig war aber dabei fast immer die Frage, ob man es bei einer Erklärung belassen sollte, die lediglich die »wilde Vertreibung« verurteilt hätte, oder ob man den Kreis der Personen, denen ein solcher Beschluss zugute kommen würde, erweitern sollte, wobei Letzteres auch mit eventuellen finanziellen Leistungen und Entschädigungszahlungen verbunden wäre. […]
- Václav Klaus: »Fehlerhaft und überflüssig«
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