Neues Deutschland • 11.11.2004
Der Versuch, Ansprüche aus Deutschland gegen Polen im Zusammenhang mit Vertreibung und Enteignung im Gefolge des Zweiten Weltkriegs vor polnischen, deutschen, US- oder internationalen Gerichten durchzusetzen, ist aussichtslos. Zu diesem Ergebnis kommt ein von den Regierungen der BRD und Polens in Auftrag gegebenes Gutachten. […]
- Ansprüche Vertriebener an Polen rechtlich nirgendwo durchsetzbar
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