Die Welt • 28.09.2004
[…] Unterschiedlicher Meinung sind die Experten bei der Bewertung der Entschädigungsbegehren deutscher Vertriebener. Mit dem Übergang der deutschen Ostgebiete an den polnischen Staat behielten die Deutschen rechtlich zunächst ihre Häuser und ihre sonstigen Besitztümer. Nach ihrer Enteignung und Vertreibung hätten die Alteigentümer Anspruch auf Entschädigung. […]
- Warschau und Berlin lehnen Entschädigungen ab
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