Gericht wies Anspruch deutscher Erben zurück
Julian Bartosz

Neue Deutschland • 21.09.2004

Am letzten Freitag fällte das Kreisgericht in Prudnik ein Urteil, das als Präzedenzfall dienen könnte, wenn etwa zivilrechtliche Entscheidungen über die von Deutschen erhobenen Eigentumsansprüche in Polen zu treffen sind. Das Gericht in Prudnik entschied, dass der Name Gertrud Golbas, der früheren Eigentümerin eines Hauses in Głogówek, wie auch der ihrer Erbin Ingeborg Stralla aus dem Grundbuch zu streichen seien. An deren Stelle sei der »Staatsschatz Polens« einzutragen. […]