die tageszeitung  18.08.2004
Die Bundesregierung kann nicht verhindern, dass deutsche Staatsbürger vor polnischen oder europäischen Gerichten versuchen, die Rückgabe von Grundstücken einzuklagen, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge der Vertreibungen enteignet wurden. Viele Vertriebene sind immer noch im Grundbuch ihrer Heimatorte eingetragen. [ ]
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