Der Bundestag beschließt eine Erweiterung des Weltflüchtlingstags um ein Vertreibungsgedenken am 20. Juni. Der Bund der Vertriebenen zeigte sich beim Datum beweglich.
Peter Carstens
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.06.2013

Der Bundestag hat am Donnerstag an Flucht und Vertreibung von etwa zwölf Millionen Deutschen aus ehemaligen Siedlungs- und Reichsgebieten der Vorkriegszeit erinnert. Zugleich beschloss das Parlament auf Antrag der Koalition den bereits bestehenden »Weltflüchtlingstag« am 20. Juni um ein Vertreibungsgedenken zu erweitern. Das Ansinnen des Bundes der Vertriebenen (BdV) und der Unionsfraktion, den 4. August als gesonderten Gedenktag zu wählen, fand keine Mehrheit. Für diesen Tag hatten jene geworben, die in der „Charta der Heimatvertriebenen“ vom 4. August 1950 ein historisches Ereignis im Geiste von Versöhnung und Verständigung sehen. […]

An die Vertreibung wird künftig am 20. Juni erinnert
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