Radio Prag, 04.07.2003, Silja Schultheiß
Der tschechische Justizminister soll nach einem Beschluss tschechischer Spitzenpolitiker das Höchste Gericht ersuchen, eine eindeutige Stellungnahme zu verfassen, aus der hervorgeht, wie tschechische Gerichte künftig in Restitutionsstreiten entscheiden soll. Weiter soll eine Verfassungsnovelle vorbereitet werden, nach der Gemeinden, die kein Geld für Vermögensstreite vor Gericht haben, sich an die Behörde wenden können, die den Staat in Eigentumsfragen vertritt. Auf dieses Vorgehen einigten sich heute Premierminister Vladimír Špidla, die Vorsitzenden beider Parlamentskammern sowie Spitzenvertreter der Parlamentsparteien. Ziel des Treffens war es, über die Vorgehensweise in Restitutionsfragen zu entscheiden, die mit den sogenannten Beneš-Dekreten zusammenhängen und zu verhindern, dass durch einzelne Gerichtsentscheide die Bestimmungen der Beneš-Dekrete umgangen werden. Auch der tschechische Präsident Václav Klaus will laut Auskunft seines Sprechers eine Zusammenkunft von tschechischen Spitzenpolitikern einberufen, die sich mit Fragen der tschechisch-deutschen Vergangenheit beschäftigen soll. Die politischen Diskussionen in Tschechien waren in letzter Zeit immer wieder von diesen Themen geprägt gewesen. Hierzu zählen unter anderem die Forderungen des bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber nach einer Entschädigung für vertriebene Sudetendeutsche oder die jüngsten eigentumsrechtlichen Gerichtsentscheidungen rund um die Erbansprüche der Familie Kinský.
- Höchstes Gericht soll Standpunkt zu künftigen Restitutionsstreiten einnehmen
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