Das Oberste Gericht in Polen hat ein Urteil zum Eigentum von Spätaussiedlern gefällt: Deutschstämmige, die nach dem Krieg in Polen Immobilien geerbt und sie bei der Aussiedlung verloren haben, können ihr Eigentum nun zurückfordern.
Konrad Schuller

Frankfurter Allgemeine Zeitung • 04.07.2012

[…] Die Entscheidung bestätigt ein Urteil, durch das die deutsche Spätaussiedlerin Agnes Trawny im vergangenen Jahr ihr Eigentum zurückerhalten hat. Frau Trawny hatte ein Haus im masurischen Narten (Narty) 1970 geerbt. Bei ihrer Aussiedlung im Jahr 1977 verlor sie ihre Eigentumsrechte. Ihr Fall erregte Aufsehen, weil sie im Jahr 2011 vor Gericht durchsetzen konnten, dass die polnischen Bewohner des Hauses, die sich bis dahin als Eigentümer betrachtet hatten, die Immobilie verlassen mussten.