Erklärung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann zum heutigen Kabinettsbeschluss

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung | Pressemitteilung № 94 • 19.03.2008

Zum heutigen Kabinettsbeschluss erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann:

»Der heutige Beschluss des Bundeskabinetts zum Aufbau einer Dokumentationsstätte in Berlin als ›Sichtbares Zeichen gegen Flucht und Vertreibung‹ ist ein herausragender Schritt im Hinblick auf die Aufarbeitung eines schmerzlichen Teils deutscher und europäischer Geschichte des 20. Jahrhunderts. Mehr als sechs Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg ist es mehr als an der Zeit, an die dadurch ausgelösten Schicksale von Vertriebenen zu erinnern, unter denen sich allein 12 bis 14 Millionen Deutsche befanden, und Ursache und Folgen aufzuarbeiten.

Es ist als großartiger Erfolg zu bezeichnen, dass hierbei nicht nur ein Konsens zwischen den beiden Koalitionspartnern erreicht werden konnte, sondern das ›Sichtbare Zeichen‹ nach einem fruchtbaren Gespräch zur deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Februar dieses Jahres in Warschau keinen Widerstand seitens der polnischen Regierung mehr erfährt.«

Ausgangspunkt ist der im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU / CSU und SPD enthaltene Auftrag, im Geiste der Versöhnung auch in Berlin ein sichtbares Zeichen zu setzen, um an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten. Das Sichtbare Zeichen steht in der Kontinuität der Verständigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland; es dient der Aufklärung und Versöhnung. Im Rahmen der historischen Aufarbeitung der national-sozialistischen Diktatur, des von ihr entfesselten Weltkrieges und dessen Folgen gehört es zum vollständigen Geschichtsbild, sich verantwortungsbewusst mit dem Kapitel von Flucht und Vertreibung zu befassen.

Der Abstimmung insbesondere mit der polnischen Seite kam dabei besondere Bedeutung zu. Daher fanden am 5. Februar 2008 in Warschau deutsch-polnische Gespräche über historische Fragen in den Beziehungen zwischen beiden Ländern statt. Die deutsche Delegation stellte dabei der polnischen Seite das Konzept des von der Bundesregierung geplanten »Sichtbaren Zeichens gegen Flucht und Vertreibung« vor. Die polnische Seite begrüßte die Information und Aufklärung über das Projekt, akzeptierte es als eine deutsche Angelegenheit und hielt eine wissenschaftliche Begleitung durch polnische Historiker für durchaus denkbar.

Die Errichtung dieses »Sichtbaren Zeichens«, das heißt einer Ausstellungs- und Dokumentationsstätte in Berlin, erfolgt als staatliche Aufgabe unter Federführung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Es soll Erinnerung und Gedenken an das »Jahrhundert der Vertreibungen« und das damit verbundene tiefe menschliche Leid wach halten, die junge Generation an das Thema heranführen und seine aktuelle Dimension verdeutlichen. Zugleich soll es zur gemeinsamen Aufarbeitung der Geschichte und zur Versöhnung beitragen.

Ein Schwerpunkt des »Sichtbaren Zeichens« soll eine Dauerausstellung sein. Flucht und Vertreibung der Deutschen werden einen Hauptakzent bilden. Einzubeziehen sind aber auch andere Flucht- und Vertreibungssituationen in Europa im 20. Jahrhundert, darunter auch jene, die von deutscher Seite veranlasst wurden. Mit der Dauerausstellung soll auch das Gedenken und die Erinnerung an die leidvollen Wege und Schicksale der Vertriebenen ermöglicht werden.

Mit Wechselausstellungen sollen wichtige Einzelaspekte der Gesamtthematik vertieft werden. Des Weiteren soll ein Dokumentations- und Informationsbereich entstehen, in dem auch Forschungsergebnisse präsentiert, wissenschaftliche Erkenntnisse vermittelt und weitere Forschungen angeregt werden.

Das »Sichtbare Zeichen« soll in der Rechtsform einer unselbständigen Stiftung errichtet werden. Als Rechtsträger ist das Deutsche Historische Museum (DHM) vorgesehen.

In das Aufsicht führende Gremium dieser unselbständigen Stiftung werden unter anderem Vertreter des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und der deutschen Vertriebenen zu berufen sein. Auch andere gesellschaftliche Gruppen sollen einbezogen werden. In einem wissenschaftlichen Beirat ist eine dauerhafte Beteiligung auch ausländischer Experten, insbesondere aus den Nachbarstaaten, vorgesehen.

Als Standort wird das im Eigentum des Bundes befindliche Deutschlandhaus angestrebt. Eine anteilige Nutzung des Hauses ist vorgesehen.